Gut betreut? Lehrqualität, Betreuungsrelation und Quatsch mit Quoten in der (Weiter)Bildung

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Entwicklung der Betreuungsrelationen Studierende zu hauptberuflichen
Professorinnen und Professoren nach Hochschularten von 1995
bis 2015 für die BRD. Quelle:
Wissenschaftsrat 2018, S. 19.

“Sind Studierende eigentlich anders betreut als Teilnehmer*innen in der Weiterbildung?” fragte mich neulich eine Lernerin auf einem Kongress, in dem es auch um Schnittstellen zwischen formaler und non-formaler Bildung ging. Rasch entstand – wie üblich bei Bildungsfragen – eine muntere Diskussion um den Wert von Bildung und den aktuell offenen Fragen zur Zukunft des Hochschulpakts, den damit einhergehenden Themen Qualität und Bestandssicherung von Lehrangeboten etc. Zum Hochschulpakt ist schon genügend geschrieben worden und die endgültigen Entscheidungen stehen ja immer noch aus. Darum geht es in diesem Beitrag nicht.

Vielmehr drehte sich die Diskussion schnell um eine bestimmte Kennzahl, die im Rahmen der Diskussion um die Qualität von Lehre oft eine große Rolle spielt: Die sogenannte Betreuungsrelation. Darunter ist zunächst ein einfaches Maß zu verstehen, nämlich wie viele Student*innen pro Mitarbeiter*in (als Vollzeitäquivalent) betreut werden. Wie immer in der Statistik verleitet ein vermeintlich einfacher Indikator hier zu schnellen und oft falschen Schlussfolgerungen. Rasch wird nämlich deutlich, dass eine konkrete Zahl erst Sinn macht, wenn man sie mit anderen Zahlen vergleichen kann. Wie bei allen komparatistischen Unternehmungen gibt es dann sinnvolle und sinnlose Vergleiche. Erst ein differenzierter Blick entschlüsselt die Sinnhaftigkeit und gebotenen Grenzen in der Angabe von Betreuungsrelationen.

Zunächst sind alle Daten zu Bildung Mehrebenendaten: Bildung ist Ländersache, womit sich die erste Vergleichsebene auf der Länderebene ergibt. Die zweite Ebene ergibt sich aus der Tatsache, dass es innerhalb des Hochschulwesens unterschiedliche Hochschularten (HAW , Universitäten, Berufsakademien) gibt. Und schließlich differenziert sich tertiäre Bildung noch in Fächergruppen aus, wobei sich diese Unterteilung beliebig in Studiengänge und Studienstandorte etc. fortführen lässt.

Wer also entlang des Indikators Betreuungsrelation Antworten zur hier gestellten Frage finden will, wird etwas suchen müssen. Das statistische Bundesamt berichtet umfassend zum Hochschulwesen und selbstverständlich auch zu den Betreuungsrelationen. Diese Daten werden regelmäßig von anderen Institutionen weiterverarbeitet, der viel diskutierte Hochschulpakt wurde beispielsweise in einem Papier des Wissenschaftsrates intensiv mit Zahlen des Statistischen Bundesamtes untersucht (Wissenschaftsrat 2018).

Betreuungsrelationen in Hessen für sozialwissenschaftliche Studiengänge,
DESTATIS

Und, wie sieht es nun aus, mit der Betreuungsrelation? Rasch in die Diskussion geworfen (ha, die Digitalisierung lässt grüßen) hatte ich damals die Zahlen für “meine” Fächergruppe, die Sozialwissenschaften*, zu denen auch die Studiengänge der psychosozialen Versorgung gehören. Hier lässt sich sagen, dass in Hessen an HAWen auf 41 Studierende eine hauptamtliche Personalstelle kommt (ein sog. Vollzeitäquivalent, ohne Drittmittelstellen). Das hat sich gegenüber den Vorjahren verschlechtert (36:1 in 2015, 26:1 in 2010)** – weshalb es weiterhin wichtig sein wird, bildungspolitisch auch Maßzahlen wie die Betreuungsrelation zu nutzen, weil sie natürlich etwas verdeutlichen können. Allerdings darf man damit keinen Unfug treiben – falsch verglichene Zahlen (z.B. mit Fächergruppen oder Bundesländern, die besser da stehen) machen dann für die eigene Fächergruppe und/oder die eigene Hochschule keinen Sinn. Zumal sich institutionenökonomisch schlecht wirkende Signale ergeben: Träger und Geldgeber, sowohl staatliche als auch private, mögen es z.B. nicht, mit einer angeblichen Mangelfinanzierung an den Pranger gestellt zu werden – das wäre eine Verzerrung nach außen. Aber auch nach innen tut man sich keinen Gefallen, wenn das Zahlenwerk zu Blendwerk wird, denn schlecht gerechnete Quoten stimmen Studierende und Weiterbildungsteilnehmende ebenfalls nicht glücklich.

Es braucht also auch in der indikatorgestützten Bildungspolitik einen rationalen, aufgeklärten Blick. Dass Deutschland z.B. nicht nur bezogen auf die Unterschiede zwischen den Bundesländern, sondern auch in einer globalen Perspektive an vielen Stellen in der Hochschulbildung besser sein könnte und hohe Ungleichheiten aufweist, ist wohl unbestritten. Eine Kritik mit Zahlenwerk kann aber nur dann nachhaltig funktionieren, wenn die Rechnung solide und die Kontextualisierung der Ergebnisse redlich ist. Alles andere ist Bildungsideologie (die auch unbewusst fabriziert werden kann, weil Sozialwissenschaften oft damit ein Problem haben).

Bezogen auf die Eingangsfrage kann man also sagen: Da für die Weiterbildungslandschaft kein so enges Bildungsmonitoring vorhanden ist, lässt sich die Betreuungsrelation zwischen Hochschulen und Weiterbildungsträgern nicht direkt vergleichen – hier sind eigene sachlogische Überlegungen gefordert um abzuschätzen, wie die Dinge liegen. Zumal Tätigkeiten außerhalb der Lehre, die zum Arbeitsauftrag gehören, in Hochschulen und Weiterbildungsinstituten kaum vergleichbar sein dürften. Und schließlich: Eine Zahl bleibt in der Diskussion um Bildungsqualität nur eine Zahl – nur schwer messbar ist, wie engagiert Einzelne, Teams und Organisationen mit Ressourcen umgehen.

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* Genauer lautet die Kategorie: Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

** Beachtet werden muss, dass sich die Fächersystematik ab 2015 etwas geändert hat, so dass streng genommen nur Zahlen bis 2015 und ab 2015 in sich vergleichbar sind. Dies wird auch deutlich, wenn das oben zitierte Papier des Wissenschaftsrates (berichtet Zahlen bis 2015, dort ab Tabelle 5) und die aktuellen DESTATIS-Daten verglichen werden. Der Einfluss dieser Veränderungen ist jedoch für den vorliegenden Beitrag sehr gering.

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