Der Deutsche Qualifikationsrahmen Beratung kommt: Die DGfB und ihre Mitgliedsverbände sind sich einig

3 Min. Lesezeit
Der letzte Meilenstein für den Deutschen Qualifkationsrahmen Beratung stand an und wurde im Rahmen einer Tagung an der EH Darmstadt bearbeitet.

Am vergangenen Samstag ging ein mehrjähriger Entwicklungs- und Abstimmungsprozess erfolgreich zu Ende: Die Deutsche Gesellschaft für Beratung hat im Auftrag von und zusammen mit den 21 führenden Beratungsverbänden das Projekt Deutscher Qualifikationsrahmen für Beratung auf den Weg gebracht. Die Finanzierung ist gesichert, und das Projekt kann nun in Bälde in die Umsetzung gehen. Dann werden – entlang der DQR-Logik – erstmals Beratungskompetenzen nach wissenschaftlichen Standards beschreib- und vergleichbar. Ein solches Instrument, das von Praxis, Bildungspolitik und Wissenschaft gleichermaßen akzeptiert ist, fehlt bisher. Gleichzeitig ist ein solcher Rahmen zukünftig umso wichtiger, denn non-formal erworbene Kompetenzen werden mit der fortschreitenden Akzeptanz des DQRs mit den formal erworbenen vergleichbar gemacht. Wenn der Deutsche Qualifikationsrahmen Beratung fertig sein wird, können Bildungsanbieter*innen, Arbeitgeber*innen, Beratungsverbraucher*innen und Beratungsfachkräfte transparent einsehen und vergleichen, wer welche Beratungskompetenzen vorhalten kann (und wer nicht). Das wird helfen, die Beratungsqualität zu sichern und die Vielfalt in der deutschen Weiterbildungslandschaft zu erhalten. Schließlich gibt es hier im Vergleich zur europäischen und weltweiten Situation den Sonderfall, dass der Großteil des Beratungsknowhows nicht im formalen, sondern im non-formalen Bildungsbereich erworben wird. Der Deutsche Qualifikationsrahmen Beratung kann hier zum Vorteil aller beteiligten Akteur*innen wirken: Bildungsanbieter können den Wert und das Ergebnis ihrer Bildungsarbeit konkreter als bisher und breit akzeptiert beschreiben. Auf diesem Weg können die vielen einzelfallbasierten und nicht immer transparenten Anrechnungslösungen, die es bisher braucht, durch ein effizienteres System ersetzt werden.

Der Beratungszukunft entgegen: Die Vertreter der 21 führenden Beratungsverbände nach der erfolgreichen Tagung.

Und da die Anrechnung auf diesem Weg die Kluft zwischen dem formalen und non-formalen Bildungssystem überwindet, bekommen Weiterbildungsanbieter*innen nun breiten Zugang zur Akademisierung von Beratung, und im Gegenzug können auch an Hochschulen und Fachschulen erworbene Beratungskompetenzen in der Weiterbildung angerechnet werden.

Was abstrakt klingt, ist für viele Lehrende und Lernende, die in beiden Welten wandeln, schon länger evident: Dass es nämlich unsinnig ist, einer Lehrveranstaltung nur deshalb mehr oder weniger Wert zu zumessen, weil sie in einem bestimmten Kontext abgehalten wurde.

Und da die wechselseitige Anrechnung auf sehr konkret beschriebenen Kompetenzen beruht, ist die Sorge unbegründet, dass nun ständig Äpfel mit Birnen verglichen und verrechnet werden – beobachtbar an der bisherigen DQR/EQR-Diskussion ist nämlich, dass alle Akteur*innen ihre Profile eher schärfen und genauer beschreiben konnten. Eine gut gemachte, wechselseitige Anrechnung schließt Vielfalt und Differenz gerade nicht aus.

Wer noch ein bisschen nachlesen will: Ich habe schon ein wenig zu diesem Projekt gebloggt, nämlich einen Beitrag zu Sinn und Zweck eines solchen Qualifikationsrahmens,was es dazu braucht, dass ein solches Projekt zwischen Praxis, Politik und Wissenschaft funktioniert und was es mit den ominösen Beratungskompetenzen denn auf sich hat.

Weitersagen:

1 Gedanke zu „Der Deutsche Qualifikationsrahmen Beratung kommt: Die DGfB und ihre Mitgliedsverbände sind sich einig“

  1. Bisher kann ich dem ganzen DQR und EQR nicht wirklich etwas Positives abgewinnen. Zum einen werden bestimmte erreichte Abschlüsse nicht berücksichtigt, zum anderen werden gerade im universitären Bereich “Bildungsgewinner zu Bildungsverlieren” gemacht.
    Beispiel: Ein Vordiplom zählt bisher nicht als Abschluss. Das gilt auch, wenn man sämtliche Scheine des Hauptstudiums vorweisen kann. Besitzt jemand das “Diplom” als Abschluss einer Universität, so wird dieser gleich dem “Master-Abschluss” im EQR und DQR zugeordnet. Hat jemand dieses Uni-Diplom nicht, so zählt auch nicht die bis dahin erbrachte Leistung, und sein erreichtes Uni-Vordiplom. Vor dem Master-Abschluss kommt aber immer in allen Studiengängen der “Bachelor-Abschluss”. Wie kann, wie darf das sein?
    Fakt ist: Wer diesen”Bachelor-Abschluss” nicht mit einem bestimmten Notendurchschnitt vorweist, der kann auch keinen “Master” als (sich anschließenenden) Abschluss erreichen. Das ist ein Besipiel für die Absurdität, die hier produziert wird.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar