Am vergangenen Samstag ging ein mehrjähriger Entwicklungs- und Abstimmungsprozess erfolgreich zu Ende: Die Deutsche Gesellschaft für Beratung hat im Auftrag von und zusammen mit den 21 führenden Beratungsverbänden das Projekt Deutscher Qualifikationsrahmen für Beratung auf den Weg gebracht. Die Finanzierung ist gesichert, und das Projekt kann nun in Bälde in die Umsetzung gehen. Dann werden – entlang der DQR-Logik – erstmals Beratungskompetenzen nach wissenschaftlichen Standardsweiterlesen
Vergangenes Wochenende fand die jährliche Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) statt. Weil die Mitglieder keine natürlichen Personen, sondern 21 Beratungsverbände sind, war das wie üblich eine exklusive Veranstaltung, in der relevante Themen für psychosoziale Beratung verhandelt werden. Eines davon ist die Frage, wie genau ein Deutscher Qualifikationsrahmen Beratung entstehen soll, den die Mitgliederversammlung letztes Jahr beschlossen hat. Der Vorstand der DGfB hat dieses Thema durch eine Arbeitsgruppe vorangebracht, in der ich mitarbeite. Das hat mir große Freude gemacht, weil eines meiner handlungswissenschaftlichen Kernanliegen, nämlich das transdisziplinäre Bearbeiten von Projekten, dabei besonders herausgefordert ist: Der Qualifikationsrahmen Beratung soll der Weiterbildungslandschaft, Anstellungsträgern und Klient*innen deutlich machen, welches Kompetenzniveau entsprechend dem DQR (Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen) bei einer Beratungsfachkraft vorhanden ist und damit Mobilität und Übergänge zwischen formalem und non-formalem Lernen schaffen. Für die Erstellung des Qualifikationsrahmens haben wir ein wissenschaftliches Programm entworfen, das vorsieht, methodisch strukturiert alle kompetenzorientierten Lehr-, Lern- und Prüfformate aus der Praxis der Beratung und Beratungsweiterbildung zu erfassen, zu systematisieren und daraus eine Synthese zu generieren, aus der sich anschließend die Stufen des Qualifikationsrahmens definieren lassen – wobei wir insbesondere über die Erfassung psychosozialer Beratungskompetenz intensiv in der DGfB und den Mitgliedsverbänden diskutiert haben. Das ehrgeizige Ziel der DGfB ist dabei, den Rahmen methodeninvariant anzulegen und damit auch den neuesten Erkenntnissen aus der Wirkfaktorforschung zu folgen.
Wir haben auch in der diesjährigen Mitgliederversammlung intensiv und konstruktiv mit den Verbändevertretern diskutiert, und dabei ist mir wieder einmal aufgefallen, wie wichtig es ist, bestimmte Basics in der Zusammenarbeit zwischen Praxis und Wissenschaft zu klären und abzusichern. Zunächst geht es um das wechselseitige Verständnis und den Respekt vor unterschiedlichen Wissensformen: Praxis und Wissenschaft wissen nicht wechselseitig besser, sondern nur anders über Beratung Bescheid. Und selbstverständlich hat die Beratungspraxis eine Theorie, sie ist aber anders beschaffen als die Beratungstheorie der Wissenschaft. Diese wiederum hat auch eine Praxis, die aber natürlich anders ist als die Praxis der Beratung. Beide denken, reflektieren und handeln also. Für transdisziplinäre Projekte wie unseren Qualifikationsrahmen ist eine notwendige Bedingung, dass diese Wissensformen sich mit Respekt begegnen können. Dazu gehört unbedingt auch das wechselseitige Vertrauen an Schnittstellen, an denen diese Wissensformen übersetzt und transformiert werden müssen. Das geht nicht ohne Informationsverluste und partielles Nichtverstehen und das dann zur Überwindung notwendige Vertrauen: Transdisziplinarität bedeutet eben nicht, dass Praktiker*innen zu Wissenschaftler*innen werden oder vice versa, sondern im gelingenden Fall eine neue Perspektive auf ihre eigene Expertise erfahren.
Insofern hat mich an der vergangenen Mitgliederversammlung auch gefreut, wie einstimmig DGfB-Vorstand und die Mitglieder darin waren, dass unser Projekt gut angekommen ist und in den Qualifikationsrahmen die Praxisklugheit der deutschen Beratungslandschaft methodisch kontrolliert nach wissenschaftlichem Standard Eingang finden wird.
Beides – Kompetenzerfassung und die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines einheitlichen Qualifikationsrahmens – konnten wir intensiv und konstruktiv diskutieren. Ich war wieder einmal begeistert von der systemischen Community, die intellektuell anregend auch komplexe Themen bearbeitet, ohne dabei zu schnell an dogmatische oder gar ideologische Grenzen zu stoßen.
Besonders die von mir vertretene Perspektive, dass (wenn überhaupt) Beratungskompetenzen immer kontextualisiert und im Prozess zu erfassen sind, hat vielen eingeleuchtet. Man kommt dann aber eben mit komplexen Erfassungsverfahren heraus, in denen sich bewährtes aus der Systemischen Lehrpraxis mit wissenschaftlicher Innovation verbinden lässt – vor allem sind dies unterschiedliche Formen strukturierten Beobachtens längerer Abschnitte. Schließlich kann eine einzige Frage in einem Gespräch gerade denjenigen bedeutsamen Moment (mit)konstruieren, der zu einer Ordnungsänderung im Denk- und Handlungssystem von Adressat*innen führt – das Abzählen von beraterisch erwünschten Verhaltensweisen oder andere Formen der Erfassung, die die interaktiven Wechselwirkungen im Beratungsprozess ausblenden, taugen also von vornherein nicht. Obwohl sich eine solche Beratungsforschung meist von sich selbst heraus als qualitative Forschung versteht, bieten neue statistische Verfahren aber ebenso die Möglichkeit, solche Interaktionen detailliert abzubilden (z.B. durch die Mehrfacettenmodellierung von Kompetenzen, in der Personenfähigkeiten, Aufgabenschwierigkeit und Beurteiler*innen-Strenge unabhängig voneinander dargestellt werden). Letztendlich bietet eine solche empirisch und theoretisch angereicherte Kompetenzdebatte sicherlich didaktische Chancen und Herausforderungen, um über die Lehre in systemischen Weiterbildungen nachzudenken.
Im Anschluss daran ging es dann um die Frage, was passiert, wenn man den kompetenzorientierten Weg noch weiter verfolgt und sich dem Projekt des Deutschen Qualifikationsrahmens Beratung anschließt. Dabei geht es dann darum, den immer wichtiger werdenden DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen) als Instrument zu nutzen – und für Beratung zu konkretisieren. Die zugrundeliegende Idee ist, Kompetenzen unabhängig vom Ort ihres Erwerbes vergleichbar zu machen. Für die Weiterbildungslandschaft in der Beratung relevant ist, dass nach den formal erworbenen Kompetenzen nun auch non-formal erworbene Kompetenzen Eingang in den DQR finden.
Wenn es gelingt, dass die deutschen Beratungsdachverbände einen solchen Qualifikationsrahmen für Beratung definieren und in den DQR-Prozess einspeisen, so entstehen damit neue, definierte Schnittstellen zwischen formalen und non-formalen Bildungssystemen -z.B. in Form der Anrechenbarkeit von Beratungsweiterbildungen als Studienleistungen oder zwischen verschiedenen Weiterbildungsanbieter*innen.
Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage lautet hier aus meiner Sicht: Wenn der Qualifikationsrahmen Beratung gut gemacht ist, bietet er viele Chancen. Von einer hastig erstellten Überleitungslösung oder gar der Einmischung durch reine Zertifizierungsagenturen, die darin lediglich ein Geschäftsmodell sehen, ist aber abzuraten. Wir sollten die Sache der Einschätzung notwendiger Kompetenzen für gute Beratung keinesfalls aus unserer Hand geben.